Dafür muss zunächst ein Grund vorliegen, der an sich geeignet ist, die Kündigung zu begründen. Zudem muss es dem Arbeitgeber unzumutbar sein, an dem Arbeitsverhältnis weiter festzuhalten und den Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist abzuwarten.
Bei einem großen Unternehmen mit vielen Beschäftigungsmöglichkeiten muss der Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzprozess darlegen und beweisen, dass eine Umorganisation und das ?Freimachen? geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze in dem Unternehmen nicht in Betracht kamen, sog Clearingverfahren. Das Clearingverfahren hat ausschließlich freie und zu besetzende Arbeitsplätze zum Gegenstand.