Um die ?übliche Vergütung? zu ermitteln, muss man auf vergleichbare Tätigkeiten in gleichen oder ähnlichen Berufszweigen abstellen, wobei auch der Ort der Tätigkeit eine Rolle spielt sowie Alter und Berufserfahrung des Arbeitnehmers.
Hat man auf diese Weise das übliche Bruttogehalt ermittelt, ist darauf der Arbeitgeberanteil am Sozialbeitrag aufzuschlagen, denn den hätte der Arbeitgeber auch bei korrekter Abwicklung des Arbeitsverhältnisses zahlen müssen.