In dem entschiedenen Fall, weigerte sich eine Stewardess einen Mund-Nasenschutz zu tragen und verlangte, ein Gesichtsvisier tragen zu dürfen. Die machte geltend, dieser sei genauso sicher, konnte dies jedoch nicht ausreichend glaubhaft machen und verlor den Prozess.
Den Arbeitgeber trifft die Pflicht, die Beschäftigten und das Publikum am Flughafen vor Infektionen zu schützen. Ein Gesichtsvisier ist für den Schutz Dritter weniger geeignet als der vorgeschriebene Mund-Nasen-Schutz.