An einem Sonntag besorgte sie mit dem Fahrrad bei einem befreundeten Arzt privat Schmerzmedikamente für ihren Vater als auch eine kleine Menge Wildfleisch. Auf dem Rückweg stürzte sie mit dem Fahrrad und erlitt Verletzungen am linken Knie. Der spätere Heilungsverlauf gestaltete sich schwierig.
Das Landessozialgericht entschied, dass die Pflege der Eltern und die Medikamentenbesorgung im Vordergrund standen und die Besorgung bzw. Mitnahme des Fleisches nur bei Gelegenheit erfolgte.
Auch bei der Besorgung von Schmerzmitteln handelt es sich um eine unfallversicherte Tätigkeit einer Pflegeperson.